Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

Bibliographie

Titel
Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
Amtliche Abkürzung
BerlStrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2132-2

Vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1117)

Inhaltsverzeichnis(1)§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Öffentliche Straßen2
Abschnitt II
Widmung, Einziehung und Benennung
Widmung3
Einziehung, Teileinziehung4
Benennung5
Straßenverzeichnis6
Abschnitt III
Straßenbaulast
Straßenbaulast7
Straßenbaulast Dritter8
Gehwegüberfahrten9
Abschnitt IV
Gemeingebrauch und Sondernutzung, Duldungspflichten der Eigentümer
Eigentum und Gemeingebrauch10
Sondernutzung11
Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen(2)11a
Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung12
Zuständigkeitskonzentration13
Unerlaubte Benutzung einer Straße14
Unerlaubte Eingriffe15
Duldung von öffentlichen Zeichen und Einrichtungen sowie Bepflanzungen16
Umleitungen17
Abschnitt V
Kreuzungen mit Gewässern
Kreuzungen mit Gewässern18
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern19
Abschnitt VI
Planung von Straßen
Straßenkategorien20
Vorarbeiten21
Planfeststellung und Plangenehmigung22
Verfahren bei Planfeststellung und Plangenehmigung22a
Zuständigkeiten für Planfeststellung und Plangenehmigung22b
Veränderungssperre23
Vorzeitige Besitzeinweisung24
Enteignung25
Abschnitt VII
Zuständigkeitsregelungen, Ermächtigungen, Verarbeitung personenbezogener Daten
Zuständigkeiten und Straßenaufsicht, Zuständigkeit zum Erlass des Widerspruchsbescheids26
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften27
Verarbeitung personenbezogener Daten27a
Abschnitt VIII
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten28
Übergangsvorschriften29
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten30

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Nach Artikel 1 Nummer 1 i.V.m Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1114) tritt § 11a am 1. September 2022 in Kraft.