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§ 16 ArchG-LSA - Änderung der Rechtsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landesarchivgesetz (ArchG-LSA)
Amtliche Abkürzung
ArchG-LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2243.1

(1) gegenstandslos

(2) gegenstandslos

(3) weggefallen

(4) Die Daten des Absatzes 2 Satz 4 und Absatzes 3 dürfen nach Ablauf der Frist für die gesonderte Aufbewahrung dem zuständigen Archiv übermittelt werden.