§ 64 APO-WbK - Verfahrensvorgaben, Zusammensetzung von Konferenzen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
- Amtliche Abkürzung
- APO-WbK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Aus Gründen der Infektionsprävention kann von Verfahrensvorgaben und Vorgaben zur Zusammensetzung von Konferenzen, insbesondere Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit, abgewichen werden (§ 24 Absatz 1, § 39 Absatz 2, §§ 46 ff.). Dies gilt auch für die Bekanntgabe von Entscheidungen. Die Durchführung eines transparenten und geordneten Verfahrens ist sicherzustellen und zu dokumentieren.