Versionsverlauf

§ 64 APO-WbK - Verfahrensvorgaben, Zusammensetzung von Konferenzen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
Amtliche Abkürzung
APO-WbK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Aus Gründen der Infektionsprävention kann von Verfahrensvorgaben und Vorgaben zur Zusammensetzung von Konferenzen, insbesondere Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit, abgewichen werden (§ 24 Absatz 1, § 39 Absatz 2, §§ 46 ff.). Dies gilt auch für die Bekanntgabe von Entscheidungen. Die Durchführung eines transparenten und geordneten Verfahrens ist sicherzustellen und zu dokumentieren.