§ 15 HWoAufG - Andere Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG)
- Amtliche Abkürzung
- HWoAufG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 362-34
Unberührt bleiben andere Rechtsvorschriften, die eine Beseitigung von Mängeln oder Missständen vorsehen, insbesondere bauordnungsrechtliche Vorschriften, nach denen die Anpassung bestehender baulicher Anlagen an bauordnungsrechtliche Anforderungen verlangt werden kann, und Vorschriften des sonstigen Ordnungsrechts und des Polizeirechts.