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Abschnitt 227 RiStBV - Unterrichtung des Bundeskriminalamts

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Entscheidungen über die Beschlagnahme oder die Einziehung von Schriften nach §§ 74d, 76a StGB, sofern die Aufnahme dieser Schriften in die Liste nach § 18 JuSchG nicht bereits bekannt gemacht ist, sowie (rechtskräftige) Entscheidungen, in denen das Gericht den gewaltdarstellenden, pornografischen oder sonstigen jugendgefährdenden Charakter der Schrift verneint hat, teilen die Zentralstellen dem Bundeskriminalamt auch dann mit, wenn eine Bekanntmachung oder Veröffentlichung im Bundeskriminalblatt nicht verlangt wird oder nicht erfolgt ist.