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§ 53 GO LT - Schriftliche Wahl

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des saarländischen Landtages
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1100-2

Bei schriftlicher Wahl erläutert der Präsident oder die Präsidentin vorher den Stimmzettel und das Verfahren.