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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 8b HHG 2023 - Umsetzung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Redaktionelle Abkürzung
HHG 2023,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
630

(1)Einrichtung von Titeln und Vermerken

Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, die für die zur Umsetzung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG in der jeweils geltenden Fassung) erforderlichen Haushaltsstrukturen (Haushaltstitel, Haushalts vermerke und Verpflichtungsermächtigungen), sofern diese noch nicht vorhanden sind, einzurichten.

(2)Deckung

Innerhalb eines Kapitels dürfen Einnahmen im Zusammenhang mit § 2b UStG bis zu der Höhe des auf den Umsatzsteueranteil entfallenden Betrages zur Deckung von Ausgaben bei Titel 54614 herangezogen werden. Erstattungen dürfen bei dem Titel 54614 abgesetzt werden.