Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein
(Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
- Amtliche Abkürzung
- FAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 6030-4
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 6030-4
Vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 808, 996) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1498, 2022 S. 136)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Teil | |
Grundsätze | |
Finanzierung kommunaler Aufgaben | 1 |
Finanzausgleichsleistungen | 2 |
Zweiter Teil | |
Verbundwirtschaft | |
Finanzausgleichsmasse | 3 |
Verwendung der Finanzausgleichsmasse | 4 |
Regelüberprüfung | 5 |
Dritter Teil | |
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Zuweisungen an die Gemeinde Helgoland und die Gemeinden auf den nordfriesischen Marschinseln und Halligen | |
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden | 6 |
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich unterschiedlicher Steuerkraft und bedarfstreibender Bevölkerungsstrukturlasten | 7 |
Ermittlung der Ausgangsmesszahl | 8 |
Ermittlung der Steuerkraftmesszahl | 9 |
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten | 10 |
Zuweisungen an die Gemeinde Helgoland und die Gemeinden auf den nordfriesischen Marschinseln und Halligen | 11 |
Vierter Teil | |
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte | |
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte | 12 |
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich unterschiedlicher Umlagekraft, bedarfstreibender sozialer Lasten und bedarfstreibender Bevölkerungsstrukturlasten | 13 |
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten | 14 |
Fünfter Teil | |
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte | |
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben | 15 |
Sechster Teil | |
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden und Kreise | |
Konsolidierungshilfen | 16 |
Fehlbetragszuweisungen | 17 |
Siebter Teil | |
Zweckzuweisungen und kommunaler Investitionsfonds | |
Sonderbedarfszuweisungen | 18 |
Kommunaler Investitionsfonds und weitere Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen | 19 |
Zuweisungen für Theater und Orchester | 20 |
Zuweisungen für Aufnahme und Integration | 21 |
Zuweisungen zur Förderung des Büchereiwesens | 22 |
Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen | 23 |
Zuweisungen für kommunale Schwimmsportstätten | 24 |
Zuweisungen für den IT-Verbund Schleswig-Holstein | 25 |
Zuweisungen für den Verein zur Unterhaltung der schleswig-holsteinischen Gemeindeverwaltungsschule e. V. (Schulverein) | 26 |
Achter Teil | |
Umlagen | |
Kreisumlage | 27 |
Amtsumlage | 28 |
Finanzausgleichsumlage | 29 |
Neunter Teil | |
Leistungen außerhalb der Verbundwirtschaft | |
Feuerschutzsteuer | 30 |
Zuweisungen des Landes zur Förderung von freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen | 31 |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden | 32 |
Zuweisungen des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte für Schulsozialarbeit | 33 |
Zehnter Teil | |
Gemeinsame Vorschriften | |
Beirat für den kommunalen Finanzausgleich | 34 |
Ermittlung der Einwohnerzahl | 35 |
Begriffsbestimmungen und statistische Grundlagen | 36 |
Festsetzung und Berichtigung der Schlüsselzuweisungen | 37 |
Auszahlung der Schlüsselzuweisungen | 38 |
Artikel 1 des Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 808, 996)