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  • ab 01.04.2015 (aktuelle Fassung)

§ 43 GO LT 2015 - Dringlichkeitsanträge

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

(1) Dringlichkeitsanträge sind:

  1. 1.

    ein Antrag auf Beschlussfassung über ein konstruktives Misstrauensvotum,

  2. 2.

    ein Antrag des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin, ihm oder ihr das Vertrauen auszusprechen,

  3. 3.

    ein Antrag auf Abwahl eines Mitgliedes des Präsidiums,

  4. 4.

    Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Abwahl des oder der Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses,

  5. 5.

    Anträge auf Herstellung der Immunität.

(2) Dringlichkeitsanträge sind bevorzugt auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Die in Verfassung, Gesetz oder in dieser Geschäftsordnung geregelten Fristen für Anträge gemäß Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 bleiben unberührt.