Anlage 4 VKostO - Verwertungsgebühren für die Versteigerung und andere Verwertung von Gegenständen nach § 4 Abs. 1
(zu § 4 Abs. 3)
Bibliographie
- Titel
- Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
- Redaktionelle Abkürzung
- VKostO,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 304-13
Bis zu 500 Euro einschließlich | 38 Euro |
---|---|
bis zu 1.000 Euro einschließlich | 51 Euro |
bis zu 1.500 Euro einschließlich | 64 Euro |
bis zu 2.000 Euro einschließlich | 77 Euro |
bis zu 2.500 Euro einschließlich | 89 Euro |
bis zu 3.000 Euro einschließlich | 102 Euro |
bis zu 3.500 Euro einschließlich | 115 Euro |
bis zu 4.000 Euro einschließlich | 128 Euro |
bis zu 4.500 Euro einschließlich | 141 Euro |
bis zu 5.000 Euro einschließlich | 153 Euro |
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.000 Euro | 20 Euro. |