§ 37 SaatgutVerkG - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Saatgutverkehrsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- SaatgutVerkG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7822-6
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.