§ 87 PersVG LSA - Fachgruppen

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) § 4 Abs. 5 und 6 findet keine Anwendung bei den Personalräten an Schulen und bei den Personalräten nach § 85 Abs. 1 Nr. 1. Bei den Lehrerstufenvertretungen treten Fachgruppen nach Absatz 2 an die Stelle der in § 4 Abs. 5 und 6 genannten Gruppen.

(2) Es werden folgende Fachgruppen gebildet:

  1. 1.

    Grundschulen,

  2. 2.

    Sekundarschulen,

  3. 3.

    Förderschulen,

  4. 4.

    Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen,

  5. 5.

    Gymnasien,

  6. 6.

    Berufsbildende Schulen.