§ 3 HWBG - Sicherung der Weiterbildung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
- Amtliche Abkürzung
- HWBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 73-19
Die Sicherung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zur Weiterbildung wird durch Einrichtungen der kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (§ 8) sowie durch anerkannte landesweite Organisationen in freier Trägerschaft (§ 14) Gewähr leistet.