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§ 29 GemHVO - Haushaltswirtschaftliche Sperre

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
Amtliche Abkürzung
GemHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.1

Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen von seiner Einwilligung abhängig machen.