Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Bibliographie
- Titel
- Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- HZulG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.21
Vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 360)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Zustimmung zum Staatsvertrag | |
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 | 1 |
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen | 1a |
Bezeichnung | 1b |
Abschnitt 2 | |
Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogen sind | |
Vertretung des Landes im Beirat der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen | 2 |
Festsetzung der Zulassungszahlen | 3 |
Auswahlverfahren der Hochschulen | 3a |
Abschnitt 3 | |
Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern | |
Festsetzung von Zulassungszahlen | 4 |
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester | 5 |
Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen | 6 |
Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen | 7 |
Teilstudienplätze | 8 |
Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester | 9 |
(weggefallen) | 10 |
Vollzug durch die Hochschulen | 11 |
Verordnungsermächtigungen | 12 |
In-Kraft-Treten | 13 |
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 | Anlage 1 |
Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen | Anlage 1a |