Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)

Bibliographie

Titel
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

Vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 360)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 20081
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen1a
Bezeichnung1b
Abschnitt 2
Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogen sind
Vertretung des Landes im Beirat der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen 2
Festsetzung der Zulassungszahlen3
Auswahlverfahren der Hochschulen3a
Abschnitt 3
Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
Festsetzung von Zulassungszahlen4
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester5
Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen6
Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen7
Teilstudienplätze8
Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester9
(weggefallen)10
Vollzug durch die Hochschulen11
Verordnungsermächtigungen12
In-Kraft-Treten13
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008Anlage 1
Staatsvertrag über die Vergabe von StudienplätzenAnlage 1a