Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Amtliche Abkürzung
AGSGB XII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2170-1

Vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2017 (Amtsbl. I S. 192)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Träger der Sozialhilfe1
Sachliche Zuständigkeit2
Heranziehung von Gemeinden durch die örtlichen Träger3
Heranziehung örtlicher Träger und von Gemeinden durch den überörtlichen Träger4
Kostenträger5
Fachaufsicht bei Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung6
Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung6a
Zuständige Behörden7
Erhöhung der Einkommensgrenze8
Bestellung der Landesärztin oder des Landesarztes9
Kostenbeteiligung bei Unterbringung nach § 2 Abs. 2 Nr. 610
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen11
Vorläufige Hilfeleistung12
Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe13
Beteiligung sozial erfahrener Personen14
Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege15
(weggefallen)16
(weggefallen)17

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1564 zur Anpassung von Landesrecht an das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438)