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  • ab 01.08.2013 (aktuelle Fassung)

Anlage 1.1.2.1 GNotKG - Abschnitt 1
Verwahrung und Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Amtliche Abkürzung
GNotKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
361-6
12100Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung75,00 €
Mit der Gebühr wird auch die Verwahrung, die Mitteilung nach § 347 FamFG und die Herausgabe abgegolten.
12101Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 100,00 €
Werden mehrere Verfügungen von Todes wegen desselben Erblassers bei demselben Gericht gleichzeitig eröffnet, so ist nur eine Gebühr zu erheben.