Anlage 1.1.2.1 GNotKG - Abschnitt 1
Verwahrung und Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Amtliche Abkürzung
- GNotKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-6
12100 | Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung | 75,00 € |
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Mit der Gebühr wird auch die Verwahrung, die Mitteilung nach § 347 FamFG und die Herausgabe abgegolten. | ||
12101 | Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen | 100,00 € |
Werden mehrere Verfügungen von Todes wegen desselben Erblassers bei demselben Gericht gleichzeitig eröffnet, so ist nur eine Gebühr zu erheben. |