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§ 24 HGlG - Rechte der Menschen mit Behinderung

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) 
Amtliche Abkürzung
HGlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
320-207

Die Rechte der Menschen mit Behinderung werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch § 26 Satz 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637)