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§ 29 HKHG 2011 - Förderung von Anlauf-, Umstellungs- und Grundstückskosten

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2011 - HKHG 2011) 
Amtliche Abkürzung
HKHG 2011
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
351-84

Eine Betriebsgefährdung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch Anlauf-, Umstellungs- oder Grundstückskosten liegt nur vor, wenn mit dem dem Krankenhaus zur Verfügung stehenden Vermögen eine Finanzierung dieser Kosten nicht möglich ist und deshalb eine ausreichende Versorgung der Patienten im Rahmen der Aufgabenstellung des Krankenhauses beeinträchtigt würde.