§ 2 KWO LSA - Hauptwahlen

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind

  1. 1.
    allgemeine Neuwahlen (§ 6 Abs. 1 KWG LSA),
  2. 2.
    Wahl des Bürgermeisters und Landrates (§ 6 Abs. 2 KWG LSA).
  3. 3.
    einzelne Neuwahlen (§ 46 KWG LSA),
  4. 4.
    Wiederholungswahlen (§ 45 KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird,
  5. 5.
  6. 6.
    Ergänzungswahlen (§ 41 Abs. 4 GO LSA, § 30 Abs. 4 LKO LSA).