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§ 14 NKPG - Finanzierung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz - NKPG -)
Amtliche Abkürzung
NKPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Das Land gewährt der Kommunalprüfungsanstalt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,31 Millionen Euro.