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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

§ 64e SGB XII - Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Redaktionelle Abkürzung
SGB XII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-12

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,

  1. 1.

    soweit sie angemessen sind und

  2. 2.

    durch sie

    1. a)

      die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder

    2. b)

      eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.