§ 64e SGB XII - Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB XII
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-12
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,
- 1.
soweit sie angemessen sind und
- 2.
durch sie
- a)
die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
- b)
eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.