§ 17 RundfG M-V - Verfahren und Vergabegrundsätze bei frei verfügbaren Satellitenkanälen
Bibliographie
- Titel
- Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesrundfunkgesetz - RundfG M-V)
- Amtliche Abkürzung
- RundfG M-V
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2251-31
Im Falle des § 8 Abs. 3 prüft die Landesanstalt neben den Voraussetzungen der §§ 9 bis 12 insbesondere, ob eine hinreichende Gewähr dafür besteht, dass die in den §§ 22 bis 25 aufgestellten Anforderungen an Rundfunkprogramme erfüllt werden können.