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Art. 24 SpkG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentlichen Sparkassen (Sparkassengesetz - SpkG)
Amtliche Abkürzung
SpkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2025-1-I

Zentralbank der Sparkassen ist die Bayerische Landesbank. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. An ihrem Grundkapital können nach Maßgabe ihrer Satzung der Bayerische Sparkassen- und Giroverband oder die Sparkassen beteiligt sein.