§ 5a HessAGVwGO - Asylsachen

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
Amtliche Abkürzung
HessAGVwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
212-5

(1) Die Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz vom 16. Juli 1982 (BGBl. 1 S. 946) und wegen Verwaltungsakten der Ausländerbehörde gegen Asylbewerber werden für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zugewiesen.

(2) Die Streitigkeiten nach Abs. 1 können nicht den auswärtigen Kammern des Verwaltungsgerichts Wiesbaden übertragen werden.