Anlage 1.6.1 RVG - Abschnitt 1
Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Amtliche Abkürzung
- RVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 368-3
Unterabschnitt 1
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
Vorbemerkung 6.1.1: |
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Die Gebühr nach diesem Unterabschnitt entsteht für die Tätigkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde in Verfahren nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Neunten Teils des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. |
6100 | Verfahrensgebühr | 55,00 bis 374,00 € | 172,00 € |
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Unterabschnitt 2
Gerichtliches Verfahren
6101 | Verfahrensgebühr | 110,00 bis 759,00 € | 348,00 € |
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6102 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | 143,00 bis 1.023,00 € | 466,00 € |