Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) 1)

Bibliographie

Titel
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) 
Amtliche Abkürzung
BbgWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
753-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20)

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Einleitende Bestimmungen
Sachlicher Geltungsbereich1
Umsetzung von Recht der Europäischen Union zu Badegewässern2
Kapitel 2
Gewässer
Abschnitt 1
Einteilung der oberirdischen Gewässer
Einteilung3
(weggefallen)4
Abschnitt 2
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern
Eigentum an Gewässern5
Eigentumsgrenzen6
(weggefallen)7
Uferlinie8
Verlandung9
Überflutung10
Uferabriss11
Neues Gewässerbett12
Inseln, verlassenes Gewässerbett13
(weggefallen)14
Kapitel 3
Schutz der Gewässer
Abschnitt 1
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Wasserschutzgebiete (zu §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes)15
Besondere Vorschriften für Billigkeitsausgleichszahlungen (zu § 52 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)16
(weggefallen)17
Heilquellenschutz (zu § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes)18
(weggefallen)19
Abschnitt 2
Wassergefährdende Stoffe
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeigepflicht20
Verhütung von Gewässerschäden; Meldepflicht21
(weggefallen)22
Kapitel 4
Bewirtschaftung der Gewässer
(weggefallen)23
Grundlagen der Bewirtschaftung, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (zu §§ 82 bis 84 des Wasserhaushaltsgesetzes)24
(weggefallen)25
(weggefallen)26
Veränderungssperren (zu § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes)27
Kapitel 5
Benutzung der Gewässer
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung (zu § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes)28
Erteilung und Widerruf der Erlaubnis29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
(weggefallen)32
Zusammentreffen von Erlaubnis- und Bewilligungsanträgen33
(weggefallen)34
Erfordernisse für den Antrag35
Verzicht36
Betrieb von Stauanlagen36a
Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Benutzungsanlagen37
(weggefallen)38
(weggefallen)39
Abschnitt 1a
Koordinierung paralleler Verfahren
Koordinierung der Verfahren39a
Antragsunterlagen39b
Mindestinhalt der Erlaubnis39c
Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis39d
Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen39e
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung39f
Vorhandene Benutzungen oder Indirekteinleitungen39g
(weggefallen)39h
Abschnitt 2
Wassernutzungsentgelt
Wassernutzungsentgelt40
Veranlagungszeitraum für das Wassernutzungsentgelt und Erklärungspflicht41
Festsetzung des Wassernutzungsentgelts42
Abschnitt 3
Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer
Gemeingebrauch (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)43
Regelung des Gemeingebrauchs (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)44
Anliegergebrauch (zu § 26 des Wasserhaushaltsgesetzes)45
Benutzung zu Zwecken der Fischerei (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)45a
Schifffahrt46
(weggefallen)47
Häfen und Fähren48
Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt und des Sports49
Staumarke50
Aufstauen und Ablassen51
Hochwassergefahr52
(weggefallen)53
Abschnitt 4
Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers
Bewirtschaftung des Grundwassers54
Erweiterung und Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung (zu § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes)55
Erdaufschlüsse (zu § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes)56
Kapitel 6
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmung
(weggefallen)57
Enteignung58
Abschnitt 2
Öffentliche Wasserversorgung
Gemeinsame Durchführung59
(weggefallen)60
(weggefallen)61
Selbstüberwachung (zu § 50 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)62
Wasserversorgungsplan63
Abschnitt 3
Abwasserbeseitigung
Begriffsbestimmungen64
Anforderungen an Abwassereinleitungen (zu § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes)65
Pflicht zur Abwasserbeseitigung (zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes)66
(weggefallen)67
(weggefallen)68
(weggefallen)69
Betrieb von Abwasseranlagen (zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)70
Genehmigung und Anzeige von Abwasseranlagen (zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)71
Indirekteinleitungen (zu §§ 58 und 59 des Wasserhaushaltsgesetzes)72
Qualifizierte Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen73
Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen (zu § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes)74
Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (zu § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes)75
(weggefallen)76
Kapitel 7
Ausgleich der Wasserführung, Gewässerunterhaltung, Anlagen
Abschnitt 1
Pflichten zum Ausgleich der Wasserführung
Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung77
Abschnitt 2
Gewässerunterhaltung
Umfang der Gewässerunterhaltung (zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes)78
Pflicht zur Gewässerunterhaltung (zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)79
Umlage des Unterhaltungsaufwandes, Erweiterung der Verbandsaufgaben80
Kostenbeteiligung des Landes81
Unterhaltungspflicht bei Anlagen an, in, über und unter den Gewässern82
(weggefallen)83
Besondere Pflichten im Interesse der Gewässerunterhaltung, Gewässerrandstreifen (zu §§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes)84
Ersatz von Mehrkosten85
Entscheidungen und Schlichtungsverfahren in Fragen der Gewässerunterhaltung (zu §§ 41 und 42 des Wasserhaushaltsgesetzes)86
Abschnitt 3
Anlagen in, an, unter und über Gewässern
Genehmigung (zu § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes)87
Kapitel 8
Gewässerausbau und Talsperren
Abschnitt 1
Gewässerausbau
(weggefallen)88
Grundsätze (zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)89
Besondere Pflichten im Interesse des Gewässerausbaus90
Vorteilsausgleich91
Zuständigkeiten und Fristen (zu § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes)92
Abschnitt 2
Talsperren
(weggefallen)93
Bau und Betrieb von Talsperren94
Kapitel 9
Sicherung des Hochwasserschutzes und der dazu erforderlichen Anlagen
Abschnitt 1
Grundsätze, Hochwasserschutzanlagen, Hochwasserrisikomanagement
Grundsätze95
Errichtung und Umgestaltung von Hochwasserschutzanlagen96
Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen97
Unzulässige Handlungen98
Hochwasserrisikomanagement, Risikogebiete (zu §§ 73 bis 75 des Wasserhaushaltsgesetzes)99
Kooperation und Information in den Flussgebietseinheiten (zu §§ 79 und 80 des Wasserhaushaltsgesetzes)99a
Abschnitt 2
Überschwemmungsgebiete
Ausweisung von Gewässern und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (zu § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes)100
(weggefallen)100a
(weggefallen)100b
Anforderungen in Überschwemmungsgebieten (zu § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes)101
Vorländer102
Kapitel 10
Gewässeraufsicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Aufgaben der Wasserbehörden (zu § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes)103
Informationsbeschaffung und -übermittlung, Unterrichtungspflichten (zu § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes)104
(weggefallen)105
Bauabnahme106
Kosten der Gewässeraufsicht107
Zugelassene Stellen für Abwasser-, Gewässer- und Wasseruntersuchungen108
Ehrenamtliche Messnetzbeobachter109
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften
Überwachung von Abwassereinleitungen110
Gewässerschau111
Deichschau112
Wassergefahr113
Warn- und Alarmdienst, Information der Öffentlichkeit (zu § 79 des Wasserhaushaltsgesetzes)114
Gewässerkundliche Maßnahmen (zu § 91 des Wasserhaushaltsgesetzes)115
(weggefallen)116
(weggefallen)117
(weggefallen)118
(weggefallen)119
(weggefallen)120
(weggefallen)121
(weggefallen)122
(weggefallen)123
Kapitel 11
Wasserbehörden, Wasserwirtschaftsamt und Zuständigkeit
Wasserbehörden124
Wasserwirtschaftsamt125
Zuständigkeiten126
Zuständigkeit gemäß den §§ 4 und 14 Absatz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes126a
Zuständigkeit in besonderen Fällen127
Kapitel 12
Verwaltungsverfahren
(weggefallen)128
Sicherheitsleistung129
Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung129a
Besondere Verfahrensvorschriften130
(weggefallen)131
(weggefallen)132
(weggefallen)133
(weggefallen)134
(weggefallen)135
(weggefallen)136
(weggefallen)137
(weggefallen)138
(weggefallen)139
(weggefallen)140
(weggefallen)141
Kapitel 13
Wasserbuch
Einrichten des Wasserbuches (zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)142
Eintragungen in das Wasserbuch (zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)143
(weggefallen)144
Kapitel 14
Bußgeldbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten145
Zuständigkeit146
Kapitel 15
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Alte Rechte und Befugnisse (zu § 20 des Wasserhaushaltsgesetzes)147
(weggefallen)148
Vorkehrungen bei Erlöschen eines alten Rechtes oder einer alten Befugnis149
Hochwassergebiete150
Heilquellenschutz151
Einschränkung von Grundrechten152
Verwaltungsvorschriften153
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)154

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltsauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) und der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17).