Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
(Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
Amtliche Abkürzung
LImschG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7129

Vom 18. März 1975 (GV. NRW. S. 232)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundregel3
Untersagung4
Ortsrechtliche Vorschriften5
Ermittlung von schädlichen Umwelteinwirkungen6
Zweiter Teil
Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit
Erster Abschnitt
Luftreinhaltung
Verbrennen im Freien7
(weggefallen)8
Zweiter Abschnitt
Lärmbekämpfung
Schutz der Nachtruhe9
Benutzung von Tongeräten10
Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern11
Dritter Abschnitt
Schutz vor verschiedenen Immissionsarten
Laufen lassen von Motoren11a
Halten von Tieren12
Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes13
Vierter Abschnitt
Schutz vor sonstigen Gefahren
Schutz vor sonstigen Gefahren13a
Dritter Teil
Durchführung des Gesetzes
Behörden14
Anordnungsbefugnis15
Überwachung16
Vierter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrigkeiten17
Straftaten18
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
Entschädigungspflicht bei Widerruf oder Rücknahme einer Genehmigung19
(hier nicht wiedergegeben)20
(hier nicht wiedergegeben)21
Inkrafttreten22