Versionsverlauf


  • ab 26.10.1961 (aktuelle Fassung)

§ 1 LRegErmV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
Redaktionelle Abkürzung
LRegErmV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1102

Die in Bundesgesetzen vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die durch § 1 Satz 1 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung erteilt sind, werden auf die obersten Landesbehörden übertragen, die in den bisherigen Vorschriften bezeichnet sind. Die obersten Landesbehörden können die Ermächtigungen auf nachgeordnete Behörden in dem bisher bezeichneten Umfang weiter übertragen.