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§ 63 VwGO - Beteiligte am Verfahren

Bibliographie

Titel
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Amtliche Abkürzung
VwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
340-1

Beteiligte am Verfahren sind

  1. 1.
    der Kläger,
  2. 2.
    der Beklagte,
  3. 3.
    der Beigeladene (§ 65),
  4. 4.
    der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.