§ 14e UVPG - Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Amtliche Abkürzung
- UVPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-20
1Unbeschadet des § 19a finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. 2Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.