§ 45a NKWG - Anwendung von Vorschriften über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Amtliche Abkürzung
NKWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330010000000

Auf die Direktwahl finden die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 45b bis 45o oder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) oder dem Gesetz über die Region Hannover etwas anderes ergibt.