Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt
(Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
Amtliche Abkürzung
GDG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2120.2

Vom 21. November 1997 (GVBl. LSA S. 1023)

Zuletzt geändert durch § 46 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Oktober 2020 (GVBl. LSA S. 570)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ziele und Aufgaben1
Dienstleistungen2
Zusammenarbeit und Koordinierung3
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten4
Amtliche Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz5
Umweltbezogener Gesundheitsschutz6
Gesundheitsförderung7
Sexualberatung, Schwangeren- und Mütterberatung, genetische Beratung8
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst9
Beratung und Betreuung bei besonderen Erkrankungen und bei Behinderung10
Gesundheitsberichterstattung11
Gesundheitsplanung12
Hygieneüberwachung13
Ambulante medizinische Einrichtungen als Gesundheitsdienstleister13a
Arznei- und Betäubungsmittel, Werbung14
Berufsangehörige des Gesundheitswesens15
Überwachungsbefugnisse16
Gutachten17
Gerichtsärztliche Tätigkeit18
Träger, Gesundheitsbehörden sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden19
Personelle Ausstattung20
Aus- und Weiterbildung für Berufe im Öffentlichen Gesundheitsdienst21
Zusammenwirken22
Allgemeine Vorschriften23
Datenübermittlung24
Aufbewahrung medizinischer Unterlagen25
Pflichten für Berufsangehörige26
Pflichten für ambulante medizinische Einrichtungen26a
Aus- und Weiterbildung27
(weggefallen)27a
Ausführung des Transplantationsgesetzes27b
Ausführung des Arzneimittelgesetzes27c
Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik27d
Ordnungswidrigkeiten28
(weggefallen)29
Einschränkung von Grundrechten30
Finanzierung31
Anerkennung ausländischer Aus- und Weiterbildung31a
Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union32
In-Kraft-Treten33