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  • ab 28.06.2004 (aktuelle Fassung)

Art. 37 MontÜbk - Rückgriffsrecht gegenüber Dritten

Bibliographie

Titel
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Redaktionelle Abkürzung
MontÜbk
Normtyp
Staatsvertrag
Normgeber
International
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Dieses Übereinkommen berührt nicht die Frage, ob die nach seinen Bestimmungen schadensersatzpflichtige Person gegen eine andere Person Rückgriff nehmen kann.