Anlage 1 OVP - Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung
Bibliographie
- Titel
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
- Amtliche Abkürzung
- OVP
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Lehrerinnen und Lehrer konkretisiert sich in sechs Handlungsfeldern:
V
Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen,
U
Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen,
E
den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen,
L
Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen,
B
Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten und
S
im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten.
In diesen Handlungsfeldern erwerben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst professionelle Handlungskompetenzen mit dem Ziel, den Beruf der Lehrerin und des Lehrers qualifiziert ausüben zu können.
Das verbindliche Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Dabei sind die schulischen Handlungsfelder ausbildungsdidaktisch leitend. Alle Handlungsfelder stehen untereinander in einer engen wechselseitigen Beziehung. Sie sind mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung in allen schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen relevant und werden nicht isoliert, sondern mit kontinuierlichem Blick auf das Ganze erschlossen.
Dem Handlungsfeld V "Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen" kommt eine grundlegende Bedeutung zu. Es wirkt richtungsweisend für das Lehrerhandeln in allen anderen Handlungsfeldern. Dabei umfasst der Begriff der Vielfalt alle Ausprägungen von Individualität.
Handlungsfeld V
Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen
Kompetenz 4 (1) (siehe auch Handlungsfeld E): Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen, etwaige Benachteiligungen, Beeinträchtigungen - auch gesundheitliche - und Barrieren der Entwicklung des Lernens von Schülerinnen und Schülern und für Schülerinnen und Schüler (2) und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung.
Die Absolventinnen und Absolventen
erkennen Benachteiligungen, Beeinträchtigungen - auch gesundheitliche sowie Barrieren, realisieren pädagogische Unterstützung und Präventionsmaßnahmen und nutzen hierbei die Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen,
unterstützen individuell und arbeiten mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll zusammen und
beachten die soziale und kulturelle Diversität in der jeweiligen Lerngruppe.
Handlungsfeld U
Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen
Kompetenz 1:
Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.
Die Absolventinnen und Absolventen
können aus den einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien Zielperspektiven und Handlungsprinzipien ableiten,
verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Argumente und planen und gestalten Unterricht auch unter Berücksichtigung der Leistungsheterogenität,
wählen Inhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen unter Bezug auf Curricula und gegebenenfalls individuelle Förderpläne aus,
integrieren moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll und reflektieren den eigenen Medieneinsatz und
überprüfen die Qualität des eigenen Lehrens und reflektieren die Passung zu den Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Kompetenz 2:
Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen.
Die Absolventinnen und Absolventen
regen unterschiedliche Formen des Lernens an und unterstützen sie,
gestalten Lehr-Lernprozesse unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten,
stärken bei Schülerinnen und Schülern Lern- und Leistungsbereitschaft und
führen und begleiten Lerngruppen.
Kompetenz 3:
Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen
vermitteln und fördern Lern- und Arbeitsstrategien und
vermitteln den Schülerinnen und Schülern Methoden des selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und kooperativen Lernens und Arbeitens.
Handlungsfeld E
Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen
Kompetenz 4:
Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen, etwaige Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und Barrieren der Entwicklung des Lernens von Schülerinnen und Schülern und für Schülerinnen- und Schüler und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung.
Die Absolventinnen und Absolventen
erkennen Benachteiligungen, Beeinträchtigungen - auch gesundheitliche - sowie Barrieren, realisieren pädagogische Unterstützung und Präventionsmaßnahmen und nutzen hierbei die Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen,
unterstützen individuell und arbeiten mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll zusammen und
beachten die soziale und kulturelle Diversität in der jeweiligen Lerngruppe.
Kompetenz 5:
Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen, eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung von Diversität und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern.
Die Absolventinnen und Absolventen
reflektieren Werte und Werthaltungen und handeln entsprechend.
üben mit den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln schrittweise ein.
setzen Formen des konstruktiven Umgangs mit Normkonflikten ein.
Kompetenz 6:
Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht.
Die Absolventinnen und Absolventen
gestalten soziale Beziehungen und soziale Lernprozesse in Unterricht und Schule.
erarbeiten mit den Schülerinnen und Schülern Regeln des Umgangs miteinander und setzen sie um.
wenden im konkreten Fall Strategien und Handlungsformen der Konfliktprävention und -lösung an.
Handlungsfeld L
Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen
Kompetenz 7:
Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern.
Die Absolventinnen und Absolventen
erkennen Entwicklungsstände, Lernpotentiale, Lernhindernisse und Lernfortschritte,
erkennen Lernausgangslagen und setzen spezielle Fördermöglichkeiten ein,
erkennen besondere Begabungen und kennen Möglichkeiten der Begabungsförderung,
stimmen Lernmöglichkeiten und Lernanforderungen aufeinander ab,
setzen unterschiedliche Beratungsformen situationsgerecht ein und unterscheiden Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion,
kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen bei der Erarbeitung von Beratung/Empfehlung und
kooperieren bei Diagnostik, Förderung und Beratung inner- und außerschulisch mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit anderen Professionen und Einrichtungen.
Kompetenz 8:
Lehrerinnen und Lehrer erfassen die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern und beurteilen Lernen und Leistung auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe.
Die Absolventinnen und Absolventen
konzipieren Aufgabenstellungen kriteriengerecht und formulieren sie adressatengerecht,
wenden Bewertungsmodelle und Bewertungsmaßstäbe fach- und situationsgerecht an,
verständigen sich auf Beurteilungsgrundsätze mit Kolleginnen und Kollegen,
begründen Bewertungen und Beurteilungen adressatengerecht und zeigen Perspektiven für das weitere Lernen auf und
nutzen Leistungsüberprüfungen als konstruktive Rückmeldung über die eigene Unterrichtstätigkeit.
Handlungsfeld B
Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten
Kompetenz 7:
(siehe auch Handlungsfeld L): Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern.
Die Absolventinnen und Absolventen
setzen unterschiedliche Beratungsformen situationsgerecht ein und unterscheiden Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion und
kooperieren bei der Diagnostik, Förderung und Beratung inner- und außerschulisch mit Kolleginnen und Kollegen sowie anderen Professionen und Einrichtungen.
Handlungsfeld S
Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten
Kompetenz 9:
Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung.
Die Absolventinnen und Absolventen
lernen, mit Belastungen umzugehen,
setzen Arbeitszeit und Arbeitsmittel zweckdienlich und ökonomisch ein und
praktizieren kollegiale Beratung als Hilfe zur Unterrichtsentwicklung und Arbeitsentlastung.
Kompetenz 10:
Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe.
Die Absolventinnen und Absolventen
reflektieren die eigenen beruflichen Haltungen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie deren Entwicklung und können hieraus Konsequenzen ziehen,
nutzen Ergebnisse der Bildungsforschung für die eigene Tätigkeit,
dokumentieren für sich und andere die eigene Arbeit und ihre Ergebnisse,
geben Rückmeldungen und nutzen die Rückmeldungen anderer dazu, ihre pädagogische Arbeit zu optimieren,
nehmen Mitwirkungsmöglichkeiten wahr,
kennen und nutzen Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und
nutzen individuelle und kooperative Fort- und Weiterbildungsangebote.
Kompetenz 11:
Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte
und Vorhaben.
Die Absolventinnen und Absolventen
wenden Ergebnisse der Unterrichts- und Bildungsforschung auf die Schulentwicklung an,
nutzen Verfahren und Instrumente der internen Evaluation von Unterricht und Schule und
planen schulische Projekte und Vorhaben kooperativ und setzen sie um
kennen und unterstützen Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Schule und Unterricht.
Die Bezifferung entspricht dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. F. vom 12.06.2014.
Diese Beschreibung schließt Behinderungen im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (Behindertenrechtskonvention) ein. Sie trägt zugleich dem Umstand Rechnung, dass die im bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereich "Erziehen" zu berücksichtigende Unterschiedlichkeit sich nicht vor allem durch eine Behinderung begründet.