§ 140 BauGB - Vorbereitung
Bibliographie
- Titel
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Amtliche Abkürzung
- BauGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 213-1
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
- 1.
die vorbereitenden Untersuchungen,
- 2.
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
- 3.
die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
- 4.
die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
- 5.
die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
- 6.
die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
- 7.
einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.