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  • ab 04.10.2016 (aktuelle Fassung)

§ 74 GO LT 2016 - Abweichungen von der Tagesordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2016,MV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1101-0-6

Der Landtag kann auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens vier Mitgliedern des Landtages im Verlauf der Sitzung zur Tagesordnung beschließen, dass

  1. 1.

    Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejaht,

  2. 2.

    die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird,

  3. 3.

    verschiedene Punkte der Tagesordnung zusammen beraten werden,

  4. 4.

    ein Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt wird,

  5. 5.

    die Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen wird.