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  • ab 27.10.2023 (aktuelle Fassung)

§ 7 SMG - Unzulässige Medienangebote, Jugendschutz

Bibliographie

Titel
Saarländisches Mediengesetz
Redaktionelle Abkürzung
SMG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
225-1

(1) Für unzulässige Medienangebote und Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien gelten die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und, soweit der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht einschlägig ist, die des Jugendschutzgesetzes.

(2) Die LMS kann die KJM mit nicht länderübergreifenden Angeboten gutachtlich befassen. Sie kann sich im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei Telemedien der durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichteten gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder ("jugendschutz.net") bedienen. Die erforderlichen Mittel sind "jugendschutz.net" zur Verfügung zu stellen.