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§ 7 LwahlG - Ausschluss vom Wahlrecht

Bibliographie

Titel
Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)
Amtliche Abkürzung
LWahlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
111-1

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.