Anlage 30 KWO
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWO)
- Amtliche Abkürzung
- KWO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2021-1-1
(zu § 76 Abs. 1 Satz 1 und § 79 Abs. 3)
Bekanntmachung zur Wahl - Stichwahl - Nachholungswahl - Wiederholungswahl1 der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters - Landrätin/Landrats -1 | |
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Am Sonntag, dem , wird die Wahl - Stichwahl - Nachholungswahl - Wiederholungswahl1 der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters - Landrätin/ Landrats1 - durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. | |
I.2 | |
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. | |
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. | |
I.3 | |
Zur Stichwahl ist wahlberechtigt, | |
1. | wer im Wählerverzeichnis zur ersten Wahl eingetragen ist und sein Wahlrecht nicht verloren hat, |
2. | wer nur zur Stichwahl im Wählerverzeichnis eingetragen ist, |
3. | wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten hat, |
4. | wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die Stichwahl einen Wahlschein erhalten hat. |
Die unter der Nummer 3 bezeichneten Personen erhalten von Amts wegen einen Wahlschein zur Stichwahl und Briefwahlunterlagen. Erst zur Stichwahl wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. | |
Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. | |
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. | |
II. | |
Wahlberechtigte, die verhindert sind, am Wahltag den Wahlraum aufzusuchen, können noch bis | |
Freitag, den ______________4, 18 Uhr, | |
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. | |
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. | |
III.2, 5 | |
Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am | |
Sonntag, dem ______________, von 8 bis 18 Uhr, | |
eine Stichwahl statt. | |
III.2, 6 | |
Zur Wahl ist nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Berufes oder Standes und der Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit "Ja" oder mit "Nein" abstimmen. | |
III.3 | |
Zur Stichwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die beiden zur Wahl stehenden Bewerberinnen oder Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, wem sie ihre Stimme geben wollen. | |
IV. | |
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. | |
__________________________, den _______________ (Ort) (Datum) | |
____________________________________ (Wahlleiterin/Wahlleiter1) | |
_______________________ | |
1 | Nicht Zutreffendes streichen. |
2 | Gilt nicht für die Stichwahl. |
3 | Gilt nur für die Stichwahl. |
4 | Datum des 2. Tages vor der Wahl einsetzen. |
5 | Wenn zwei und mehr Bewerberinnen oder Bewerber zugelassen sind. |
6 | Wenn nur eine Bewerberin oder ein Bewerber zugelassen ist. |