Versionsverlauf


Abschnitt 215 RiStBV - Internationale Abkommen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Bei der Verfolgung der Geld- und Wertzeichenfälschung (Münzstrafsachen) sind völkerrechtliche Vereinbarungen, insbesondere das Internationale Abkommen vom 20. April 1929 zur Bekämpfung der Falschmünzerei (1) zu beachten. Auskunft erteilt das Bundesministerium der Justiz.

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.