§ 45 GemHVO - Begriffsbestimmungen (1)
Bibliographie
- Titel
- Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- Amtliche Abkürzung
- GemHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-4
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zu Grunde zu legen:
- 1.
Anlagekapital
das für Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen unter Berücksichtigung der Abschreibungen gebundene Kapital. - 2.
Anlagevermögen
die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen
im Einzelnen:- a)
Grundstücke,
- b)
bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
- c)
dingliche Rechte,
- d)
Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat,
- e)
Forderungen aus Darlehn, die die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,
- f)
Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
- g)
das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital.
- 3.
Außerplanmäßige Ausgaben
Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste verfügbar sind. - 4.
Baumaßnahmen
die Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient. - 5.
Durchlaufende Gelder
Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden. - 6.
Erlass
teilweiser oder gänzlicher Verzicht auf einen Anspruch. - 7.
Fremde Mittel
die in § 13 Nr. 2 und 3 genannten Beträge. - 8.
Geldanlage
der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestandes oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln. - 9.
Haushaltsreste
Einnahme- und Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden. - 10.
Haushaltsvermerke
einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z.B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke). - 11.
Innere Darlehn
die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln der Sonderrücklagen oder der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt. - 12.
Investitionen
Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens. - 13.
Investitionsförderungsmaßnahmen
Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehn für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. - 14.
Ist-Ausgaben
die tatsächlichen Ausgaben der Kasse. - 15.
Ist-Einnahmen
die tatsächlichen Einnahmen der Kasse. - 16.
Ist-Fehlbetrag
Ergebnis der Saldierung von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben, wenn die Ausgaben höher sind. - 17.
Ist-Überschuss
Ergebnis der Saldierung von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben, wenn die Einnahmen höher sind. - 18.
Kassenreste
die Beträge, um die die Solleinnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind. - 19.
Kredite
das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital, nicht jedoch Kassenkredite. - 20.
Niederschlagung
die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. - 21.
Schulden
Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichartigen Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten. - 22.
Soll-Ausgaben
die bis zum Abschlusstag zu leistenden und auf Grund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben. - 23.
Soll-Einnahmen
die bis zum Ende des Haushaltsjahres fälligen oder darüber hinaus gestundeten, auf Grund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge. - 24.
Soll-Fehlbetrag
der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Abgänge bei Kassenresten aus Vorjahren die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen. - 25.
Soll-Überschuss
der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Abgänge bei Kassenresten aus Vorjahren die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke, für die Zuführung zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen. - 26.
Stundung
die Hinausschiebung der Fälligkeit einer Forderung. - 27.
Tilgung von Krediten
- a)
ordentliche Tilgung
die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe, - b)
außerordentliche Tilgung
die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung,
- 28.
Überplanmäßige Ausgaben
Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten, Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen. - 29.
Umschuldung
die Ablösung von Krediten durch andere Kredite. - 30.
Verfügungsmittel
Beträge, die dem Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen. - 31.
Vorjahr
das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr. - 32.
Vorschüsse und Verwahrgelder
die in § 30 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder.