§ 29 KäseV - Besondere Zubereitungen
Bibliographie
- Titel
- Käseverordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- KäseV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7842-6
Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf
- 1.Käse-Fondue-Zubereitungen,
- 2.Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.