Art. 203 EGBGB
Bibliographie
- Titel
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Redaktionelle Abkürzung
- EGBGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-1
Das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und einem vor dem In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geborenen ehelichen Kind bestimmt sich von dem In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs an nach dessen Vorschriften.