§ 13 KrO - Gebietsbestand

Bibliographie

Titel
Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO -)
Amtliche Abkürzung
KrO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2020-4

Das Kreisgebiet besteht aus der Gesamtheit der nach geltendem Recht zum Kreis gehörenden Gemeinden. Grenzstreitigkeiten entscheidet das Innenministerium.