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Art. 98 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Es wird ein Verfassungsgerichtshof mit dem Sitz in Saarbrücken gebildet. Seine Zuständigkeit, soweit sie nicht bereits durch die Verfassung bestimmt ist, sowie seine Organisation werden durch Gesetz geregelt.