§ 13 SächsVwOrgG - Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Amtliche Abkürzung
SächsVwOrgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
111-13

(1) Dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sind unmittelbar nachgeordnet

  1. 1.

    das Sächsische Oberbergamt,

  2. 2.

    bis zum 31. Dezember 2011 das Autobahnamt Sachsen und die Straßenbauämter und ab dem 1. Januar 2012 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

(2) Das Autobahnamt Sachsen und die Straßenbauämter nehmen bis zum 31. Dezember 2011 und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nimmt ab dem 1. Januar 2012 die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben wahr. Das Sächsische Oberbergamt nimmt insbesondere die Aufgabe des Vollzugs des Bergrechts wahr.