Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).*

Bibliographie

Titel
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Amtliche Abkürzung
WG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
753.31

Vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen, Behörden, Zuständigkeiten
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
(zu den §§ 2 und 3 WHG)
1
Schranken des Grundeigentums
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
2
Einteilung der oberirdischen Gewässer3
Gewässer erster Ordnung4
Gewässer zweiter Ordnung5
Eigentum an oberirdischen Gewässern
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
6
Eigentumsgrenzen am und im Gewässer
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
7
Anlandungen
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
8
Abschwemmung, Überflutung
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
9
Abschnitt 2
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr
Behörden10
Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden11
Zuständigkeit12
Wassergefahr13
Wasserwehr14
Hochwassermeldedienst
(zu § 79 Abs. 2 WHG)
15
Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
(zu § 7 WHG)
16
Umsetzung durch Verordnung
(zu § 23 WHG)
17
Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge18
Erfordernisse für den Antrag19
Bewilligung
(zu den §§ 10 und 14 WHG)
20
Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
(zu § 11 WHG)
21
Aussetzung des Bewilligungsverfahrens22
Rechtsnachfolge23
Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung24
Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse
(zu § 20 WHG)
25
Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse
(zu § 20 WHG)
26
Beweissicherung, Sicherheitsleistung27
Ausgleichsverfahren
(zu § 22 WHG)
28
Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Unterabschnitt 1
Gemeingebrauch
Arten, Zulässigkeit und Einschränkungen des Gemeingebrauchs
(zu § 25 WHG)
29
Duldungspflicht der Anlieger
(zu § 25 WHG)
30
Benutzungen zu Zwecken des Fischfangs
(zu § 25 WHG)
31
Unterabschnitt 2
Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht
Schiffbare Gewässer32
Duldungspflicht der Anlieger, Haftung für Schäden33
Schifffahrtsanlagen und Fähren34
Verordnungen und Verwaltungsakte35
Unterabschnitt 3
Stauanlagen
Stauanlagen36
Staumarken37
Erhaltung der Staumarken38
Kosten39
Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen, Altanlagen40
Ablassen aufgestauten Wassers
(zu § 36 WHG)
41
Höchst- und Mindeststau42
Ausnahmen43
Talsperren, Wasserspeicher44
Planfeststellung, Plangenehmigung45
Plan46
Aufsicht47
Andere Stauanlagen und Wasserspeicher48
Unterabschnitt 4
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen
Erfordernis der Genehmigung
(zu § 36 WHG)
49
Unterabschnitt 5
Gewässerrandstreifen
Gewässerrandstreifen
(zu § 38 WHG)
50
Verfahren, Entschädigung, Ausgleich
(zu § 38 WHG)
51
Unterabschnitt 6
Gewässerunterhaltung
Umfang der Gewässerunterhaltung
(zu § 39 WHG)
52
Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
53
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
54
Unterhaltungsverbände55
Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband56
Zuschuss des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung57
Übernahme der Unterhaltungspflicht durch das Land58
Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
59
Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern60
Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen61
Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels oder behördlicher Entscheidung
(zu § 40 Abs. 2 WHG)
62
Ersatzvornahme
(zu § 40 Abs. 4 WHG)
63
Ersatz von Mehrkosten64
Kostenausgleich65
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
(zu § 41 WHG)
66
Gewässerschau67
Entscheidung der Wasserbehörde, Unterhaltungsordnungen
(zu § 42 WHG)
68
Abschnitt 3
Bewirtschaftung des Grundwassers
Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers
(zu § 46 Abs. 3 WHG)
69
Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Unterabschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung
Öffentliche Wasserversorgung
(zu § 50 WHG)
70
Übertragung der Trinkwasserversorgung71
Wasseruntersuchungen
(zu § 50 Abs. 5 WHG)
72
Unterabschnitt 2
Wasserschutzgebiete
Festsetzung von Wasserschutzgebieten
(zu § 51 WHG)
73
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
(zu § 52 WHG)
74
Ausgleich
(zu § 52 Abs. 5 WHG)
75
Kooperativer Gewässerschutz, Zuschussgewährung76
Unterabschnitt 3
Heilquellenschutz
Heilquellenschutz
(zu § 53 WHG)
77
Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung
Pflicht zur Abwasserbeseitigung
(zu § 56 WHG)
78
Übertragung der Abwasserbeseitigung79
Abwasserbeseitigungspläne80
Zusätzliche Regelungen für Abwasseranlagen
(zu den §§ 55, 58 und 60 WHG)
81
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
(zu § 61 WHG)
82
Abschnitt 3
Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern83
Pflichtverband84
Neubildung von Zweckverbänden aus bestehenden Zweckverbänden und Eingliederung von Zweckverbänden85
Abschnitt 4
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen86
Zuständigkeit der Bergbehörde87
Abschnitt 5
Gewässerschutzbeauftragte
Gewässerschutzbeauftragter bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden
(zu den §§ 64 bis 66 WHG)
88
Abschnitt 6
Gewässerausbau, Deich- und Dammbauten
Verpflichtung zum Ausbau89
Auflagen90
Entschädigung, Widerspruch91
Benutzung von Grundstücken92
Vorteilsausgleich93
Ausbau und Unterhaltung, Deichschau94
Duldungspflichten95
Benutzung der Deiche96
Schutz der Deiche97
Abschnitt 7
Hochwasserschutz
Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten, Risikomanagementpläne98
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
(zu § 76 WHG)
99
Vorläufige Sicherung
(§ 76 Abs. 3 WHG)
100
Besondere Schutzvorschriften für festgelegte Überschwemmungsgebiete
(zu § 78 WHG)
101
Abschnitt 8
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
(zu den §§ 82, 83 und 85 WHG)
102
Wasserbuch
(zu § 87 WHG)
103
Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungspflichten
Anschluss von Stauanlagen104
Abschnitt 10
Entgelt für Wasserentnahmen
Entgelt für Wasserentnahmen105
Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich
Verweis auf Bundesrecht106
Entschädigung in wiederkehrenden Leistungen107
Entschädigungsverfahren108
Kapitel 5
Gewässeraufsicht
Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen109
Kosten110
Kapitel 6
Gewässerkundlicher Landesdienst
Gewässerkundlicher Landesdienst111
Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes112
Messanlagen113
Kapitel 7
Bußgeld- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten114
Folgeänderungen115
Einschränkung eines Grundrechts116
Sprachliche Gleichstellung117
Inkrafttreten, Außerkrafttreten118
Anlagen
Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft
(zu § 4 Abs. 1 Nr. 2)
Anlage 1
Verzeichnis der Unterhaltungsverbände
(zu § 54 Abs. 1 Satz 1)
Anlage 2
Verzeichnis der Deiche
(zu § 94 Abs. 3 Satz 1)
Anlage 3

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der

  1. 1.

    Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40, ABl. L 216 vom 3.8.1991, S. 40), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114),

  2. 2.

    Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114),

  3. 3.

    Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).