Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)

Bibliographie

Titel
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)
Amtliche Abkürzung
12. BImSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-8-12-1

Vom 26. April 2000 (BGBl. I S. 603) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Teil
Vorschriften für Betriebsbereiche
Erster Abschnitt
Grundpflichten
Allgemeine Betreiberpflichten3
Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen4
Anforderungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen5
Ergänzende Anforderungen6
Anzeige7
Konzept zur Verhinderung von Störfällen8
Zweiter Abschnitt
Erweiterte Pflichten
Sicherheitsbericht9
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne10
Informationen über Sicherheitsmaßnahmen11
Sonstige Pflichten12
Dritter Abschnitt
Behördenpflichten
Mitteilungspflicht gegenüber dem Betreiber13
Berichtspflichten14
Domino-Effekt15
Überwachungssystem16
Dritter Teil
Vorschriften für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Grundpflichten17
Erweiterte Pflichten18
Vierter Teil
Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften
Meldeverfahren19
Übergangsvorschriften20
Ordnungswidrigkeiten21
Anwendbarkeit der VerordnungAnhang I
Mindestangaben im SicherheitsberichtAnhang II
Grundsätze für das Konzept zur Verhinderung von Störfällen und das SicherheitsmanagementsystemAnhang III
Informationen in den Alarm- und GefahrenabwehrplänenAnhang IV
Information der ÖffentlichkeitAnhang V
Meldungen
Teil 1: Kriterien
Teil 2: Inhalte
Anhang VI
Teil 1: Stoffliste für Anlagen nach § 1 Abs. 3
Teil 2: Liste der Anlagen nach § 1 Abs. 3 Nr. 2
Teil 3: Anlagen nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b
Anhang VII

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 26. April 2000 (BGBl. I S. 603).