Versionsverlauf

Anlage 1 OVP - Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung

Bibliographie

Titel
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
Amtliche Abkürzung
OVP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Das verbindliche Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter konturiert und strukturiert die Ausbildung der schulpraktischen Lehrerausbildung. Alle an Ausbildung Beteiligten in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Schulen erstellen auf der Grundlage der Vorgaben des Kerncurriculums und unter Berücksichtigung aller schulischen Handlungsfelder ihre jeweiligen Ausbildungsprogramme.

Die nachfolgend aufgeführten Kompetenzen und Standards liegen der jeweils gültigen Fassung des Kerncurriculums zugrunde und bilden den Bewertungsmaßstab für Staatsprüfungen.

Kompetenz 1:

Lehrkräfte planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • können aus den einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien Zielperspektiven und Handlungsprinzipien ableiten.

  • verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Argumente und planen und gestalten Unterricht auch unter Berücksichtigung der Leistungsheterogenität.

  • wählen Inhalte, Medien und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen anhand entsprechender Qualitätskriterien unter Bezug auf Curricula und ggf. individuelle Förderpläne aus.

  • integrieren analoge und digitale Medien didaktisch sinnvoll und reflektieren den eigenen Medieneinsatz.

  • überprüfen die Qualität des eigenen Lehrens und reflektieren die Passung zu den Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Kompetenz 2:

Lehrkräfte unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren alle Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • regen unterschiedliche Formen des Lernens an und unterstützen diese.

  • gestalten Lehr-Lernprozesse unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten.

  • stärken die Lern- und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schülern.

  • fuhren und begleiten Lerngruppen.

  • reflektieren das wachsende Medienangebot kritisch und wählen daraus angemessen, sozial verantwortlich und rechtssicher aus.

  • gestalten Unterrichtsmaterialien sowie analoge und digitale Medien selbstständig und lernförderlich.

  • nutzen die lerntheoretischen und didaktischen Möglichkeiten digitaler Medien für schulische Lehr- und Lernprozesse, insbesondere für die individuelle, auch sonderpädagogische, Förderung von Einzelnen oder Gruppen.

Kompetenz 3:

Lehrkräfte fördern die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • vermitteln und fördern Lern- und Arbeitsstrategien.

  • vermitteln den Schülerinnen und Schülern Methoden des selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und kooperativen Lernens und Arbeitens.

  • kennen Potentiale und Bedingungen des Einsatzes digitaler Medien für das selbstbestimmte Lernen.

  • befähigen die Schülerinnen und Schüler, bewusst und überlegt mit Medien und eigenen Daten in digitalen Räumen umzugehen und die Folgen des eigenen Handelns zu reflektieren.

Kompetenz 4:

Lehrkräfte kennen die sozialen, kulturellen und technologischen Lebensbedingungen, etwaige Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und Barrieren von und für Schülerinnen und Schüler(n)4 und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • erkennen Benachteiligungen, Beeinträchtigungen sowie Barrieren, realisieren pädagogische Unterstützung und Präventionsmaßnahmen. Sie nutzen hierbei die Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen.

  • unterstützen Schülerinnen und Schüler individuell und arbeiten mit Eltern vertrauensvoll zusammen.

  • beachten die soziale und kulturelle Diversität in der jeweiligen Lerngruppe.

  • entwickeln und erproben Konzepte, mit denen Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung und kritischen Reflexion der digitalen Welt befähigt werden.

Kompetenz 5:

Lehrkräfte vermitteln Werte und Normen, eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung von Diversität und unterstützen selbstbestimmtes und reflektiertes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • reflektieren Werte und Werthaltungen und handeln entsprechend.

  • analysieren und bewerten Medien mit Schülerinnen und Schülern und regen zur Reflexion des eigenen Medienhandelns an.

  • üben mit den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln ein.

  • setzen Formen des konstruktiven Umgangs mit Normkonflikten ein.

Kompetenz 6:

Lehrkräfte finden alters- und entwicklungspsychologisch adäquate Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht und tragen zu einem wertschätzenden Umgang bei.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • gestalten soziale Beziehungen und soziale Lernprozesse in Unterricht und Schule.

  • erarbeiten mit den Schülerinnen und Schülern Regeln des wertschätzenden Umgangs miteinander und setzen diese um.

  • wenden im konkreten Fall Strategien und Handlungsformen der Konfliktprävention und -lösung an.

  • gestalten und vermitteln Lösungsansätze zum Umgang mit Chancen und Risiken der Mediennutzung.

Kompetenz 7:

Lehrkräfte diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern.

  • Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • erkennen Entwicklungsstände, Lernpotenziale, Lernhindernisse und Lernfortschritte.

  • erkennen individuelle Lernausgangslagen und setzen spezielle Fördermöglichkeiten ein.

  • erkennen Begabungen und kennen Möglichkeiten der Begabungsförderung.

  • stimmen Lernmöglichkeiten und Lernanforderungen aufeinander ab.

  • setzen unterschiedliche Beratungsformen situationsgerecht ein und unterscheiden Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion.

  • kooperieren bei der Diagnostik, Förderung und Beratung inner- und außerschulisch mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit anderen Professionen und Einrichtungen.

  • nutzen digitale Lernprozessdiagnostik im Wissen um ihre Möglichkeiten und Grenzen, auch zur Reflexion über die eigene Unterrichtstätigkeit.

Kompetenz 8:

Lehrkräfte erfassen die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern und beurteilen Lernprozesse und Leistungen auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • konzipieren Aufgabenstellungen kriteriengeleitet und formulieren sie adressatengerecht.

  • wenden Bewertungsmodelle und Bewertungsmaßstäbe fach- und situationsgerecht an.

  • verständigen sich auf Beurteilungsgrundsätze mit Kolleginnen und Kollegen.

  • begründen Bewertungen und Beurteilungen adressatengerecht und zeigen Perspektiven für das weitere Lernen auf.

  • nutzen reflektiert digitale Möglichkeiten zur Unterstützung der Leistungserfassung, -feststellung und -bewertung.

  • nutzen Leistungsüberprüfungen als konstruktive Rückmeldung über die eigene Unterrichtstätigkeit.

Kompetenz 9:

Lehrkräfte sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst und beziehen gesellschaftliche, kulturelle und technologische Entwicklungen in ihr Handeln ein. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • lernen, mit Herausforderungen, Veränderungen und Belastungen umzugehen.

  • setzen Arbeitszeit und Arbeitsmittel zweckdienlich und ökonomisch ein und nutzen digitale Möglichkeiten zur Unterstützung der Organisation von Unterrichts- und schulbezogenen Tätigkeiten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

  • praktizieren kollegiale Beratung als Hilfe zur Unterrichtsentwicklung und Arbeitsentlastung.

Kompetenz 10:

Lehrkräfte verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe und entwickeln ihre Kompetenzen weiter.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • reflektieren die eigenen beruflichen Haltungen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie deren Entwicklung und können hieraus Konsequenzen ziehen.

  • nutzen Erkenntnisse der Bildungs- und Schulforschung für die eigene Tätigkeit.

  • dokumentieren für sich und andere die eigene Arbeit und ihre Ergebnisse.

  • geben Rückmeldungen und nutzen die Rückmeldungen anderer dazu, ihre pädagogische Arbeit zu optimieren.

  • nehmen Mitwirkungsmöglichkeiten wahr.

  • kennen und nutzen Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrkräfte.

  • nutzen individuelle und kooperative Fort- und Weiterbildungsangebote.

  • nutzen die Möglichkeiten digitaler Technologien zur Zusammenarbeit und Professionalisierung.

Kompetenz 11:

Lehrkräfte beteiligen sich an der Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Die Absolventinnen und Absolventen ...

  • wenden Ergebnisse der Schul-, Unterrichts- und Bildungsforschung auf die Gestaltung von Schul- und Unterrichtsentwicklung an.

  • nutzen Verfahren und Instrumente der internen Evaluation zur Qualitätsentwicklung von Unterricht und Schule.

  • planen schulische Projekte und Vorhaben kooperativ und setzen sie um.

  • können schulische Innovationsprozesse mitgestalten und erproben reflektiert neue Konzepte, Anwendungen und Technologien.

Diese Beschreibung schließt Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention ein. Sie trägt zugleich dem Umstand Rechnung, dass die im bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereich "Erziehen" zu berücksichtigende Unterschiedlichkeit sich nicht vor allem durch eine Behinderung begründet.